Tarif- und Nutzungsbestimmungen der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (VRM) für den Ticketverkauf des Deutschlandtickets über Mobiltelefone
Link zu den Tarifbestimmungen
Link zu den Nutzungsbestimmungen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket
1. Grundsatz
Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es gilt ab dem 1. Mai 2023.
Die hier festgelegten Tarifbestimmungen gelten für das Deutschlandticket und sind von allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen des SPNV und des ÖPNV in Deutschland verbindlich anzuwenden. Diese Tarifbestimmungen ergänzen die bestehenden Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde, der Landestarife und des Deutschlandtarifs sowie die Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Eisenbahn-Verkehrsunternehmen des SPNV und der teilnehmenden Verkehrsunternehmen des ÖPNV, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des vertragshaltenden Verkehrsunternehmens.
2. Fahrtberechtigung, Nutzungsbedingungen und Geltungsbereich
Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. Dies schließt im Ausland liegende Geltungsbereiche mit ein, soweit das eigene Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens sich aufgrund entsprechender Vereinbarung auf das im Ausland liegende Gebiet erstreckt. Zum ÖPNV gehört die Beförderung mit Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sowie mit Kraftfahrzeugen im Liniennahverkehr nach den §§ 42 und 44 PBefG. Liniennahverkehre nach § 43 PBefG fallen insoweit unter den Geltungsbereich, sofern sie gemäß § 2 Absatz 4 PBefG allgemein zugänglich sind.
Das Deutschlandticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit dem Deutschlandticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon abweichende Regelungen (z.B. im Rahmen von Integrationskonzepten) werden im Geltungsbereich des Deutschlandtickets für den Schienenverkehr bekanntgegeben.
Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum des Fahrgastes beinhaltet. Dieser Fahrausweis wird über die „D-Ticket VRM“-App als Handyticket ausgegeben. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.
Das Deutschlandticket beinhaltet keine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren.
Das Deutschlandticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden, Landestarifen und des Deutschlandtarifs nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich.
Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein reguläres Fahrradkartenangebot zu erwerben, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.
Für die Mitnahme eines Hundes ist ein reguläres Fahrkartenangebot zu erwerben, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.
3. Vertragslaufzeit und Kündigung
Das Deutschlandticket kann an den von den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Landestariforganisationen für Abonnement-Produkte eingerichteten Verkaufsstellen bzw. über deren Vertriebskanäle erworben werden.
Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abonnement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich.
Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Deutschlandticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Kalendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags.
Neben der monatlichen Kündbarkeit kann in Verbindung mit anderen Produkten im Bereich des Personenverkehrs auch eine feste Laufzeit von 12 Monaten angeboten werden.
4. Beförderungsentgelt
Der Preis für das Deutschlandticket im Abonnement beträgt im Jahr 2023 49,00 EUR pro Monat bei monatlicher Zahlung.
Bei Verkehren, die nur auf Anforderung verkehren (z. B. On-demand-Verkehr, Anruf-Sammeltaxi, Ruf-bus) sowie bei täglich verkehrenden Eisenbahnen mit besonderen Betriebsformen (z. B. Schmalspurbahnen mit Dampftraktion) kann ein Zuschlag nach den örtlichen Tarifbestimmungen erhoben.
5. Jobticket
Das Deutschlandticket wird auch als rabattiertes Jobticket angeboten.
Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat. Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und sonstige Institutionen sein.
Der Fahrpreis für das Deutschlandticket als Jobticket ist der Fahrpreis nach Abschnitt 4 abzüglich 5% Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket leistet, der mindestens 25% des Fahrpreises gemäß Abschnitt 4 beträgt.
Über die App „D-Ticket VRM“ können Mitarbeitende unter dem Menüpunkt „D-Ticket als JobTicket“ den Arbeitgeber auswählen und nach dessen Bestätigung ein D-Ticket als Handyticket erwerben.
6. Fahrgastrechte
Für Fahrten im Eisenbahnverkehr gelten die Fahrgastrechte gem. Teil A Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs sowie Teil C Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten im Deutschlandtarif in ihrer jeweils genehmigten und veröffentlichten Fassung, abrufbar im Internet unter www.deutschlandtarif-verbund.de.
7. Semesterticket
Bestehende Semesterticket-Vereinbarungen bleiben unverändert bestehen. Studierende können fakultativ für den Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Semesterticketbeitrag und dem Preis des D-Tickets ein D-Ticket erwerben.
Über die App „D-Ticket VRM“ können Studierende unter dem Menüpunkt „D-Ticket für Studierende“ mit Eingabe der Immatrikulationsnummer ein vergünstigtes D-Ticket als Handyticket erwerben. Eine Übertragbarkeit ist ausgeschlossen. Das „D-Ticket für Studierende“ ist nur in Verbindung eines Studierendenausweises gültig, dieser muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden und ist auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen.
Des Weiteren gelten die Nutzungsbestimmungen der „D-Ticket VRM“ App, der Tarifbestimmungen zum Deutschland-Ticket und den VRM-Tarifbestimmungen und Beförderungsbestimmungen.
Nutzungsbestimmungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (im Folgenden "VRM") und dem Kunden aus dem Verkauf des Deutschlandtickets (D-Ticket) über Mobiltelefone. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Soweit es in den nachfolgenden AGB an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VRM.
(4) D-Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. Eine Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von D-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für einen Umtausch von D-Tickets.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der VRM stellt dem Kunden eine Software zum Kauf von "D-Tickets" zur Verfügung, welche der Kunde auf seinem Mobiltelefon installieren kann. Technische Voraussetzung für die Installation auf dem Mobiltelefon ist die Internetfähigkeit des Endgerätes. Eine Nutzung der VRM-D-Ticket-Software auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und Tablet-PC ist nicht möglich. Für Mobiltelefone auf iOS- und Android-Basis ist die Software in den jeweiligen Stores als „D-Ticket VRM“-App kostenlos erhältlich.
(2) Die VRM-D-Ticket-Software ermöglicht es dem Kunden nach erfolgter Installation, bargeldlos elektronische Tickets des VRM über sein Mobiltelefon zu erwerben. Dieses wird auf das Mobiltelefon des Kunden gesendet. Die angebotenen Ticketarten, deren Gültigkeitsbereich und die Informationen darüber werden vom VRM festgelegt.
(3) Dabei übernimmt der VRM die gesamte Serviceabwicklung bezüglich des D-Tickets gegenüber dem Kunden, wobei der VRM sich dabei weiterer Dienstleister bedienen kann.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages, Widerruf
Ein Vertrag zwischen dem VRM und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der VRM das Vertragsangebot des Kunden nach Eingabe der geforderten Kundendaten in der VRM-App durch Versendung einer Email an die vom Kunden hinterlegte Email-Adresse annimmt. Im Einzelfall behält sich der VRM vor, das Vertragsangebot des Kunden abzulehnen. Der Kunde ist verpflichtet, die hinterlegte Email-Adresse aktuell zu halten und zu nutzen (keine „Einmal-Adresse“).
Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Anmeldung/Registrierung (im Folgenden Registrierung genannt) beschränkt geschäftsfähig, d.h. unter 18 Jahre alt, so benötigt der VRM die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten. Die/der Erziehungsberechtigte erhält per Email einen Zahlungslink und muss dort seine Zahlungsdaten eingeben. Erst nach Eingabe der Daten kann der Kauf abgeschlossen werden.
Widerrufsrecht
Die Vertragserklärung, d.h. die Registrierung für das VRM-D-Ticket-Verfahren, kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen werden. Der Widerruf bezieht sich dabei nur auf die Vertragserklärung (Registrierung für das VRM-D-Ticket-Verfahren). Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Erklärung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Verpflichtung gemäß § 312e Absatz 1, Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an folgende Adresse:
Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH
Schloßstr. 18-20
56068 Koblenz
E-Mail: d-ticket(at)vrminfo.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen (D-Tickets) zurückzugewähren und ggf. bezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Das kann dazu führen, dass die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllt werden müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung bzw. mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht automatisch, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer selbst diese veranlasst hat.
§ 4 Software-Nutzung für D-Ticket
(1) Mit Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt der VRM seinen Kunden ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung der VRM-D-Ticket-App zu den vorbenannt beschriebenen Zwecken. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Kunden verboten. Insoweit ist es dem Kunden auch nicht gestattet, dass ihm an der VRM-D-Ticket-App eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, es zu unterlassen, den Quellcode der VRM-D-Ticket-Software zu ermitteln.
(3) Der VRM übernimmt keinerlei Gewährleistung bezüglich der Anwendbarkeit und Leistungsfähigkeit der VRM-D-Ticket-Software. Bezüglich der Haftung gelten die Regelungen gemäß § 10 (Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung).
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Installation der VRM-D-Ticket-Software sowie für die Anforderung, den Empfang und den Nachweis von Tickets sicherzustellen. Darunter fällt auch die Sorge für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons während der Fahrt, insbesondere durch eine ausreichende Stromversorgung (Akku).
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten, die für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, verantwortlich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten unverzüglich im Kundenkonto der App zu ändern. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Bankverbindung des Kunden, auf die Änderung seiner Kreditkartendaten, auf die Änderung seiner Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten.
(4) Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist der VRM berechtigt, dem Kunden den ihm dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Der VRM ist weiterhin berechtigt, den Kunden für die Nutzung des D-Tickets zu sperren.
(5) D-Tickets sind dem Mobiltelefon, mit dem sie gekauft wurden, zugeordnet. Wechselt der Kunde während der Gültigkeit seines D-Tickets sein Mobiltelefon (neues Mobiltelefon), so lädt er die D-Ticket-VRM-App herunter, startet diese und gibt seine Mailadresse sowie das Passwort ein. Die App authentifiziert den Kunden und zeigt das gültige D-Ticket des Kunden auf dem neuen Mobiltelefon an. Führt der Kunde eine Neuinstallation der D-Ticket-VRM-App auf seinem Mobiltelefon aus, meldet er sich ebenfalls mit seiner Mailadresse und dem Passwort an. Das D-Ticket wird nach Authentifizierung des Kunden angezeigt.
(6) Das Passwort des Kunden, welches er bei der Registrierung selbst anlegt, darf nicht an Dritte weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sollte seitens des Kunden Anlass zur Vermutung bestehen, dass Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist das Passwort durch den Kunden unverzüglich zu ändern oder der Account zu deaktivieren.
§ 6 Elektronisches Ticket
(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die VRM-D-Ticket-Software nur zur Erzeugung von elektronischen D-Tickets auf einem Mobiltelefon genutzt werden darf und D-Tickets auf anderen Speichermedien (z.B. Notebooks) oder in Form eines entsprechenden Ausdruckes nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert werden.
(2) Das elektronische D-Ticket wird in der Regel unverzüglich nach der Anforderung des Kunden auf das Mobiltelefon des Kunden versendet. Geschuldet ist hierbei nur die Absendung des die elektronische Fahrkarte betreffenden Datensatzes an die Empfangsadresse des Kunden. Der VRM weist darauf hin, dass die Übertragung des Tickets durch den Mobilfunknetzbetreiber des Kunden erfolgt und dieser maßgeblich für eine ordnungsgemäße, störungsfreie und zeitnahe Übertragung verantwortlich ist. Verzögerungen bei der Übertragung können deshalb insbesondere bei Störungen oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes oder der Internetverbindung auftreten. Aus diesem Grunde übernimmt der VRM keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang des elektronischen D-Tickets.
(3) Kann der Nutzer den Nachweis des D-Tickets bei der Ticketkontrolle wegen Handyversagens nicht erbringen (z.B. infolge technischer Störungen, eines leeren Akkus etc.), gilt dies als Fahrt ohne gültiges D-Ticket nach den geltenden Tarifbestimmungen. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben.
(4) Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf des VRM-D-Tickets bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das VRM-D-Ticket erst im Verkehrsmittel über die VRM-D-Ticket-Software angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.
Einwendungen hiergegen sind ausschließlich an den VRM zu richten:
Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH
Schloßstr. 18-20
56068 Koblenz
E-Mail: d-ticket(at)vrminfo.de
(5) Es ist nur ein gültiges D-Ticket je Mobilfunkgerät zulässig. Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur das gültige D-Ticket zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Nutzer des D-Tickets.
(6) Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem Mobiltelefon angezeigten elektronischen D-Tickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird. Jede Fahrkarte muss zu Kontrollzwecken im Display des Mobiltelefons vollständig angezeigt werden können. Soweit die Fahrkarte nur durch Scrollen oder Tippen vollständig sichtbar gemacht werden kann, ist das Kontrollpersonal befugt, diese Funktion (Scrollen und Tippen) auf dem Mobiltelefon des Kunden auszuführen. Insoweit ist der Kunde für die Betriebsbereitschaft des Mobiltelefons sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des D-Tickets zu Prüfzwecken des Kontrollpersonals verantwortlich. Dies beinhaltet auch die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch.
(7) Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlustes sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 7 Kosten und Abrechnung
(1) Die VRM-D-Ticket-Software wird dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Kosten können dem Kunden jedoch durch Verbindungsentgelte mit seinem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber oder Internetanbieter für die Zeit des Downloads entstehen. Die Kosten richten sich dementsprechend nach den jeweils gültigen Preislisten des entsprechenden Anbieters. Diese sind dem VRM nicht bekannt und von diesem auch nicht zu vertreten. Beim Kauf eines D-Tickets entstehende Verbindungsentgelte sind ebenfalls vom Kunden zu tragen, dem VRM nicht bekannt und von diesem auch nicht zu vertreten. Aus dem Beförderungsvertrag zu entrichtende Entgelte für über die VRM-D-Ticket-Software bezogene D-Tickets richten sich nach den jeweils aktuellen Fahrpreisen. Der Fahrpreis wird dem Kunden vor Anforderung des D-Tickets mitgeteilt.
(2) Der Kunde kann zur Bezahlung der von ihm angeforderten D-Tickets zwischen den seinerseits ausgewählten Bezahlverfahren wählen.
(3) Der Kunde autorisiert den VRM, jegliche mit Ihrem Konto verbundene Zahlungsart zu belasten, falls die primäre Zahlungsart abgelehnt wird oder nicht länger zur Bezahlung des Ticketpreises zur Verfügung steht. Für offene Beträge bleibt der Kunde verantwortlich. Sollte eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden können, weil die jeweilige Zahlungsart abgelaufen ist, nicht ausreichend Guthaben aufweist oder aus einem anderen Grund scheitert, kann der Zugang zum D-Ticket so lange gesperrt werden, bis eine gültige Zahlungsart erfolgreich belastet wurde. Bei gewissen Zahlungsarten kann der Aussteller der Zahlungsart eine bestimmte Gebühr, wie zum Beispiel eine Auslandstransaktionsgebühr oder andere Gebühren für die Zahlungsabwicklung, verlangen. Die vor Ort anfallenden Steuern können je nach Zahlungsart variieren.
§ 8 Missbrauch, Sperrung
(1) Stellt der Kunde die missbräuchliche Nutzung seines VRM-D-Ticket-Zugangs fest, ist er verpflichtet, seinen VRM-D-Ticket-Zugang durch den VRM sperren zu lassen. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Mobiltelefons bzw. der entsprechenden SIM-Karte. Bis zum Zeitpunkt der Zugangssperre bzw. der Vertragsbeendigung gilt jede weitere Inanspruchnahme von Leistungen, die über den VRM-D-Ticket-Zugang des Kunden erfolgt, als von diesem veranlasst.
(2) Im Falle einer erfolglosen Belastung des Kundenkontos wird der Zugang zum D-Ticket gesperrt.
(3) Weitere Gründe zur Sperrung des VRM-D-Ticket-Zugangs eines Kunden können sich aus den übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB ergeben.
§ 9 Zahlungsweisen und Abrechnung
(1) Der VRM bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der „D-Ticket-VRM“-App für das SEPA-Lastschrift- und Kreditkartenverfahren des IT-Dienstleisters XIMEDES B.V., Lichtfabriekplein 1, 2031 TE Haarlem, Niederlande sowie für die Verwaltung der Abonnements des Dienstleisters billwerk GmbH, Mainzer Landstr.51, 60329 Frankfurt/Main (billwerk). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.
(2) Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in der App registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschtes Bezahlverfahren
- Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
- Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlverfahren)
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in der App entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist der VRM berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
(4) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen der Absätze 5 - 8.
(5) Zahlarten und Abrechnung:
Der Kunde kann für Bestellungen in der VRM-App zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
• Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard)
• Zahlung per PayPal
• Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren (bei Abschluss vor dem 10.11.2023)
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
(6) Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
• Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
• Kreditkartentyp (Visa, MasterCard)
• Nummer der Kreditkarte
• Ablaufdatum der Kreditkarte
• CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server von billwerk+ Denmark GmbH zur Abrechnung übertragen.
Das System von billwerk überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der erfolgenden Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der VRM ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro.
(7) Zahlung per PayPal
Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal (PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg) geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.
Die Abwicklung des Zahlungsvorgang über den Zahlungsdienstleister PayPal entspricht dem berechtigten Interesse des VRM, eine effiziente und sichere Zahlungsmethode anzubieten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). In dem Zusammenhang gibt der VRM folgende Daten an PayPal weiter, soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO):
• Vorname
• Nachname
• Adresse
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
Die Verarbeitung der in diesem Absatz angegebenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Ohne die Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden kann eine Zahlung über PayPal nicht durchgeführt werden. Es besteht für die Möglichkeit, eine andere Zahlungsmethode zu wählen.
PayPal führt bei verschiedenen Diensten wie Zahlung per Lastschrift eine Bonitätsauskunft durch, um die Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit des Kunden sicherzustellen. Dies entspricht dem berechtigten Interesse PayPals (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und dient der Vertragsdurchführung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Dafür werden die Kundendaten (Name, Adresse und Geburtsdatum, Bankkontodetails) an Auskunfteien weitergegeben. Der VRM hat auf diesen Prozess keinen Einfluss und erhält lediglich das Ergebnis, ob die Zahlung durchgeführt oder abgelehnt wurde oder eine Überprüfung aussteht.
Weitere Informationen zu Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeiten gegenüber PayPal finden Sie unter: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full
Die Kundendaten werden bis zum Abschluss der Zahlungsabwicklung von PayPal gespeichert. Dazu zählt auch der Zeitraum der für die Bearbeitung von Rückerstattungen, Forderungsmanagement und Betrugsprävention erforderlich ist.
(8) Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren (bei Abschluss vor dem 10.11.2023):
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch den VRM. Die Belastung des Kontos ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den VRM, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular der VRM-D-Ticket-App einzutragen.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. Der VRM wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).
§ 10 Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung
(1) Der VRM haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des VRM zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der VRM nur bei einer Verletzung einer seiner wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des VRM auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des VRM. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
(2) Der VRM weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb des D-Tickets geschlossenen Beförderungsvertrages das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung des VRM wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.
(3) Der VRM übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des VRM-D-Ticket-Systems. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des VRM-D-Ticket-Systems entstehen, besteht kein Ersatzanspruch.
(4) Ebenso übernimmt der VRM für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des VRM-D-Tickets keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich des VRM liegt.
§ 11 Kündigung
(1) Die Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen. Der VRM wird die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden unverzüglich nach Zugang der Kündigungserklärung sperren und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Abrechnung sämtlicher noch nicht abgeschlossener Zahlungsvorgänge löschen. Die Mobilfunknummer des Kunden wird 6 Monate lang nach Kündigung des Kundenkontos seitens des VRM gespeichert.
(2) Der VRM ist berechtigt, Kundenkonten, über die seit 24 Monaten kein Ticketvertrieb stattgefunden hat, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig zu kündigen und die vorhandenen personenbezogenen Daten des Kunden nach erfolgter Kündigung zu löschen.
§ 12 Datenverarbeitung und -schutz
Der VRM erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden sowie Inhalts-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ausschließlich im Zusammenhang mit der kundenseitigen Nutzung des VRM-D-Ticket-Systems. Der VRM verarbeitet die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Hinweise zum Schutz Ihrer Daten und zu Ihren Rechten im Datenschutz ist hier erhältlich: https://www.vrminfo.de/footernavigation/datenschutz/.
§ 13 Sonstige Bestimmungen, salvatorische Klausel
(1) Die Überschriften der einzelnen Bestimmungen dieser AGB dienen ausschließlich der Gliederung und sollen nicht zu Auslegungszwecken herangezogen werden.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sind dem Kunden in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.