VRM-Gästeticket
Das Ticket für Beherbergungsbetriebe
- ÖPNV bei Übernachtung kostenfrei nutzen
- Gültig im VRM-Gebiet und Teilen Hessens
Die am VRM-Gästeticket beteiligten Beherbergungsbetriebe innerhalb des VRM-Gebietes halten während Ihres Aufenthaltes einen besonderen Service für Sie bereit! Sie erhalten von Ihrem Beherbergungsbetrieb ein VRM-Gästeticket.
Dieses Ticket berechtigt den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des VRM und einem Teil Hessens unentgeltlich zu benutzen. Außerdem können Sie mit dem Gästeticket die Fähren Linz-Kripp, Remagen-Erpel und Koblenz-Ehrenbreitstein sowie den Koblenzer Festungsaufzug nutzen. Pro Person muss ein Gästeticket mitgeführt werden.
Das VRM-Gästeticket gilt für die Dauer Ihres Aufenthaltes im VRM und dem westlichen Bereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV-Gebiet 63) *. Das VRM-Gästeticket gilt auf den Linien 700, 777 (Gerolstein-Cochem) und 720 (Traben-Trarbach-Bullay). Es gelten ausschließlich die von Ihrem Gastgeber eingetragenen Daten.
Ihre individuelle VRM-Gästekarte ist nicht übertragbar; nur Sie persönlich dürfen die Vorteile des Tickets während Ihres Aufenthaltes nutzen.
Das VRM-Gästeticket kann man nicht kaufen. Sie können es nur durch Ihren Gastgeber erhalten. Bitte führen Sie das Gästeticket und das Infoblatt, das Sie unten zum Download finden, während Ihres Aufenthaltes immer bei sich – ebenso einen gültigen Lichtbildausweis.
* Seit dem 01.08.2021 gelten die VRM-Gästetickets nun auch für Fahrten zu den hessischen Bahnhöfen Lorchhausen, Lorch, Assmannshausen, Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Oestrich-Winkel und Hattenheim. Übernachtungsgäste mit VRM-Gästeticket können sämtliche Busse und Bahnen im sog. „RMV-Gebiet 63“, das die Gemeinden Lorch, Rüdesheim, Geisenheim und Oestrich-Winkel umfasst, ohne Zusatzzahlung nutzen.
VRM-Gästeticket
Dieses VRM-Gästeticket-Logo können alle beteiligten Beherbergungsbetriebe auf Ihrer Hompage und in Informationsbroschüren verwenden.
Bedingungen für das Gästeticket
Denken Sie auch daran: Beim Verlassen des VRM-Gebietes mit Bus und Bahn müssen Sie ein sog. Anschlussticket lösen (außer RMV-Gebiet 63). Zur besseren Kenntlichkeit des Gültigkeitsbereiches finden Sie oben den Schienennetzplan abgedruckt.
Nutzungsbedingungen Bus & Bahn
- Das Gästeticket gilt ausschließlich im ÖPNV des VRM (in Zügen in der 2. Klasse – nicht in IC- oder ICE-Zügen).
- Das Gästeticket ist nur vollständig ausgefüllt gültig (Name und Wohnort des Gastes mit An- und Abreisedatum müssen eingetragen sein).
Kann der Abreisetag vorab nicht bestimmt werden, trägt Ihr Gastgeber den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, erhalten Sie ein neues Gästeticket. - Nachträgliche Veränderungen auf dem VRM-Gästeticket machen das Ticket als Fahrschein ungültig.
- Das Gästeticket gilt für die Personenbeförderung. Die Mitnahme von Fahrrädern ist werktags nach 09.00 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig kostenfrei – soweit es die Kapazitäten der Fahrzeuge ermöglichen.
- Für die Mitnahme von Tieren gelten die jeweiligen Tarifregelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) – in geschlossenen Boxen ist die Mitnahme kostenlos, ansonsten wäre ein ermäßigter Einzelfahrschein für die entsprechende Reiseweite zusätzlich zu lösen.
- Das Gästeticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf dem Gästeticket namentlich benannt ist.
- Das Gästeticket ist nicht übertragbar.
- Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber und in den lokalen Tourist-Informationen.