Kleinere Anpassungen der VRM-Tarifbestimmungen zum 1.8.2023

  • Soldaten in Uniform werden ab dem 1.8.2023 auch auf allen Buslinien unentgeltlich befördert. Bislang galt dies nur in allen zuschlagfreien Zügen in der 2. Klasse. Als Legitimation dient das Tragen einer vollständigen Uniform, die Vorlage und Aushändigung (auf Verlangen) des persönlichen Truppenausweises sowie für Fahrten im SPNV eine zusätzlich für diese Fahrt über das für die Bundeswehr eingerichtete Buchungsportal gebuchte Fahrkarte.
     
  • Zum 1.8.2023 wird das City mobil-Ticket abgeschafft. Mit dem City mobil-Ticket der Deutschen Bahn AG konnten Nicht-BahnCard-Besitzer bislang am Zielort ihrer Reise mit dem ÖPNV zu ihrem Reiseziel innerhalb des Stadtgebietes Koblenz weiterfahren und bei der Rückreise wieder zum Abfahrtsbahnhof gelangen. Die Regelungen zum City-Ticket für BahnCard-Inhaber bleiben unverändert bestehen.

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